Begriffserklärung: Due Diligence

Mit dem Begriff „Due Diligence“ wird eine gründliche Prüfung eines Unternehmens vor einer Investition oder Akquisition bezeichnet. Diese dient dazu, um Risiken und Chancen zu identifizieren. Diese Sorgfaltsprüfung ist für alle Branchen bei strategischen Entscheidungen entscheidend. Siehe auch „Vendor Due Diligence (VDD)“ und „Operational Due Diligence (ODD)“.



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